Privater Kfz-Kaufvertrag | Kfz-Steuer | Rechtliches |  Behörden

Tipps zum privaten Kfz-Kaufvertrag, zu Rechtlichem & Behörden

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Muster Kaufvertrag Auto

Wenn Sie nach dem sogenannten „Muster Kaufvertrag Auto“ googlen, erscheint eine Vielzahl an Suchergebnissen. Die Suchmaschine gibt die Suchwortkombination meistens vor und beeinflusst somit das Suchverhalten

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Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für einen privaten Autoverkauf. Da der Verkauf schnell und einfach im Internet oder in klassischen Printmedien durchgeführt werden kann. Aber um den Verkauf ohne Probleme abzuwickeln und auch nachträglich zu gewähren, sollte ein Kaufvertag aufgesetzt werden.

Kaufvertrag – Wie verfasst man einen privaten Autokaufvertrag?

Heutzutage verkaufen viele Menschen Ihren Gebrauchtwagen privat. Über Anzeigen im Internet oder in den klassischen Printmedien, ein Käufer findet kann in verschiedenen Kanälen gefunden werden. Um den Verkauf ohne weitere Probleme abwickeln zu können und

Kfz.-Steuer – Wie viel jährliche Kfz-Steuer muss ich zahlen?

Nach §1 des Kraftfahrzeugsteuer-Gesetzes (§1 KraftStG) sind alle Kraftfahrzeughalter in Deutschland zur Zahlung der Kfz-Steuer verpflichtet. Seit 2009 ist die Kfz-Steuer in der Bundesrepublik neu geregelt. Das brachte einige Änderungen mit sich. Damit Sie die

Wer seinen PKW verkaufen möchte, muss darauf achten, dass dieser sich in einem makellosen Zustand befindet, denn der erste Eindruck ist für einen Interessenten bekanntlich der wichtigste. Entscheidet sich dieser dazu, Ihren Wagen zu kaufen, beginnt jedoch eine Phase, in der viele private Autoverkäufer häufig nicht hundertprozentig über alle Prozesse informiert sind. Im Folgenden soll Ihnen deshalb ein grundlegender Überblick über alle rechtlichen Anforderungen gegeben werden.

Wie verfasse ich einen privaten Autokaufvertrag?

Heutige mediale Möglichkeiten erlauben es, den eigenen Wagen privat zu verkaufen – dabei nutzen private Autoverkäufer beispielsweise Online-Plattformen oder klassisch die Anzeige in der Zeitung. Dies in die eigenen Hände zu nehmen, erfordert jedoch gleichzeitig ein hohes Maß an rechtlicher Kenntnis.

Muster für Autokaufverträge können mittlerweile dem Internet entnommen werden. Aber auch diese sollten Sie auf grundlegende Informationen prüfen, damit sowohl Sie als Verkäufer als auch Ihr Ankäufer auf rechtlicher Seite sicher sind. Ein Autovertrag sollte die folgenden Informationen unbedingt enthalten:

  • Kontaktdaten des Verkäufers
  • Kontaktdaten des Käufers – überzeugen Sie sich hier von der Echtheit der Daten durch eine Vorlage des Reisepasses oder Personalausweises Ihres Ankäufers
  • Details zum Fahrzeug – hierzu zählen vor allem Mängel und Schäden am Fahrzeug, damit dies nicht im Nachgang angefochten werden kann. Diese Mängel sollten Sie mit Ihrem Ankäufer besprechen.
  • Regelungen zur Ab- und Ummeldung des Fahrzeugs – wer meldet den PKW ab, ab welchem Zeitpunkt ist es abgemeldet, wer meldet den PKW um

Beispiele für Musterkaufverträge finden sie unter anderem hier:

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie als Privatverkäufer nicht zu einer Gewährleistung verpflichtet sind. Setzen Sie dies unbedingt in Ihrem Kaufvertrag fest.

Kfz-Ab-/Ummeldung – Was sollten Sie bei einer Kfz-Ab- oder Ummeldung beachten?

Zu einem erfolgreichen Autoverkauf zählt nicht nur das Aufsetzen eines Kaufvertrags und die Bezahlung, sondern ebenso die Ab- beziehungsweise Ummeldung des Fahrzeugs. Ganz egal ist dabei, ob dies auf eine bestimmte Zeit oder dauerhaft geschehen soll.

Seit dem 1. März 2007 ist es dabei unerheblich, ob Sie Ihren Gebrauchten vorrübergehend außer Betrieb setzen oder vollkommen stilllegen möchten.

Um die Abmeldung Ihres Fahrzeugs erfolgreich durchzuführen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • das Kennzeichen Ihres Autos
  • das Formular für die Zulassungsstelle
  • Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief)

Diese Abmeldung kostet zwischen fünf und 25 Euro, je nach Zulassungsbezirk. Nach Abmeldung des Fahrzeugs wird Ihre Versicherung informiert – diesen Gang müssen Sie dementsprechend nicht selbst gehen. Auch da Finanzamt wird in der Regel informiert, sodass Ihr Betrag für die Kfz-Steuer ebenso abgemeldet wird.

Um die Ummeldung Ihres Fahrzeugs erfolgreich durchzuführen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • das Kennzeichen Ihres Autos
  • Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief)
  • die Versicherungsbestätigung (elektronisch zugestellte Codenummer/eVB-Nummer)
  • Personalausweis
  • TÜV-Bericht

Wechselt Ihr Fahrzeug den Zulassungsbezirk, zahlen Sie 26 Euro. Ist zudem ein Halterwechsel geplant, zahlen Sie 29 Euro.

Kfz-Steuer – Wie viel jährliche Kfz-Steuer muss gezahlt werden?

Im Kraftfahrzeugsteuer-Gesetz (§1 KraftStG) wird geregelt, dass jeder Kraftfahrzeughalter zur Kfz-Steuer verpflichtet ist. Eine Kfz-Steuer errechnet sich dabei aus den folgenden Parametern:

  • der Art des Motors (Diesel- oder Otto-Motor)
  • Hubraum
  • Schadstoffklasse (die aus dem Schadstoffschlüssel ermittelt wird)

Wenn Sie Ihre Schadstoffklasse selbst berechnen möchten, können Sie dies über die Website des Bundesfinanzministeriums realisieren.

Für andere Fahrzeuge wie beispielsweise Elektroautos oder Hybridautos traten am 1. Juli 2009 einige Änderungen in Kraft. Eine Auswahl dieser sind die Folgenden:

  • Elektroautos: Die ersten fünf Jahre nach der Erstzulassung sind steuerfrei. Ab dem sechsten Jahr wird die Steuer aus der Hälfte des Gesamtgewichts berechnet.
  • Hybridautos sowie Autos mit Drehkolben- oder Wankelmotor: Der Betrag ist gleich dem für Autos mit Otto-Motoren und errechnet sich aus Hubraum und Schadstoffklasse.

Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in einem Blogbeitrag zum Thema Kfz-Steuer zusammengefasst.

Auf rechtlicher Ebene ausreichend informiert sein – mit autoverkaufen.net kein Problem!

Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, übernehmen wir für Sie alle rechtlichen Schritte. Unsere Partnerschaft mit erfahrenen, professionellen Händlern macht es uns möglich, dass diese Ihnen rechtsfähige Verkaufsverträge ausstellen, sich um die Ab-/Ummeldung Ihres Fahrzeugs sowie die Kündigung Ihrer Kfz-Steuer kümmern.

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