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Kaufvertrag Auto privat | gekauft wie gesehen

Kaufvertrag Auto privat – was bedeutet „gekauft wie gesehen“?

Wer seinen Gebrauchtwagen auf privatem Wege verkaufen möchte, sollte sich zuvor über die Klausel

Wer seinen Gebrauchtwagen auf privatem Wege verkaufen möchte, sollte sich zuvor über die Klausel „gekauft wie gesehen“ informieren. (Quelle: © WavebreakmediaMicro / Fotolia)

Wer seinen Gebrauchtwagen privat verkaufen möchte, sollte sich im Vorhinein über wichtige rechtliche Grundlagen informieren. Je nachdem, ob Sie einen privaten oder gewerblichen Kaufvertrag aufsetzen, gelten unterschiedliche Regelungen. Eine Besonderheit des privaten Kaufvertrags ist die Klausel „gekauft wie gesehen“. Was sie genau bedeutet, ist jedoch nicht jedem Autoverkäufer bewusst und kann zu Unstimmigkeiten zwischen Ankäufer und Verkäufer führen. Damit Ihnen das nicht passiert, klären wir auf.

Was bedeutet die Klausel „gekauft wie gesehen“?

In vielen privaten Kaufverträgen wird die Klausel „gekauft wie gesehen“ eingeflochten und gilt als Haftungsausschluss.

Die Klausel „gekauft wie gesehen“ bedeutet grundsätzlich, dass ein Verkäufer nicht für all jene Schäden haften muss, die erst nachträglich erkannt werden. Sie ist nur bei privaten Kaufverträgen zulässig.

Aber was genau heißt das für einen Verkäufer?

In die Kategorie „gekauft wie gesehen“ fallen offensichtliche Mängel, die der potentielle Käufer bei einer Durchsicht während eines Besichtigungstermins hätte erkennen können, ohne zusätzlich einen Sachverständigen hinzuziehen zu müssen.

Beispiel 1: Sie als Verkäufer erwähnen nicht, dass sich eine Delle in der hinteren linken Seitentür Ihres Gebrauchtwagens befindet. Für den potentiellen Käufer ist dieser Schaden eindeutig sichtbar und kann nicht im Nachhinein geltend gemacht werden.

Beispiel 2: Einer der Blinker Ihres Gebrauchtwagens ist nicht mehr funktionsfähig. Auch dieser Schaden kann im Nachhinein nicht angezeigt werden, da er durch eine einfache Überprüfung hätte erkannt werden können.

Beispiel 3: Auf der Windschutzscheibe befindet sich ein Steinschlag. Dieser kann ebenso von Ihrem potentiellen Käufer mit bloßem Auge erkannt werden und zählt zu offensichtlichen Schäden.

Im Gegensatz dazu stehen sogenannte „versteckte Mängel“. Darunter fallen solche Schäden, die nicht von einem Laien erkannt werden können und dennoch absichtlich verschwiegen werden.

Beispiel 1: Sie geben nicht preis, dass der Kilometerzähler bereits ein- oder mehrere Male zurückgesetzt worden ist. Wird dieser Sachverhalt nachträglich von Ihrem Käufer aufgedeckt, kann er den Schaden geltend machen.

Beispiel 2: Ihr Gebrauchtwagen weist einen überdurchschnittlich hohen Kraftstoffverbrauch auf. Wird festgestellt, dass dieser durch ein defektes Bauteil verursacht wird, kann Ihr Käufer auch hier im Nachhinein beispielsweise Schadenersatz fordern.

Beispiel 3: Sie verschweigen Ihrem Käufer, dass Ihr PKW ein Unfallfahrzeug ist. Auch hier kann dieser entsprechende Konsequenzen einleiten.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie alle vorherrschenden Mängel ansprechen und sie so eindeutig wie möglich im Kaufvertrag festhalten. Ist Ihr Ankäufer noch immer bereit, den Wagen zu kaufen, sind Sie rechtlich abgesichert.

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Welche Möglichkeiten hat der Käufer, mit dem Schaden umzugehen?

Ist erwiesen, dass Sie vorsätzlich Mängel verschwiegen haben, kann Ihr Käufer auf unterschiedlichem Wege Ansprüche geltend machen. Dieser hat die folgenden Optionen:

1. Nacherfüllung

Ihr Käufer kann Sie auffordern, den Schaden auf seine Kosten reparieren zu lassen – vorausgesetzt, dass eine Reparatur den Schaden beseitigen kann. Wird der Gebrauchtwagen noch immer produziert, kann er ebenso eine Neulieferung verlangen. Sie als Verkäufer können keinen Anspruch auf eine Reparatur anstelle einer Neulieferung oder umgekehrt erheben. Die Entscheidung liegt hier ausschließlich bei Ihrem Vertragspartner.

2. Schadenersatz

Während Ihr Käufer den Gebrauchtwagen reparieren lässt, nimmt er beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch, um zur Arbeit zu gelangen. Fällt der Schaden am Gebrauchtwagen nicht unter die Klausel „gekauft wie gesehen“, kann er Schadensersatz für die Kosten der Nutzung dieser geltend machen.

3. Minderung

Geben Sie einen versteckten Schaden im Vorfeld nicht preis, so kann der Käufer eine Minderung des vereinbarten Kaufpreises verlangen. Beispielsweise wurde erst im Nachhinein erkannt, dass der erstandene Gebrauchtwagen ein Unfallfahrzeug ist.

4. Rücktritt

Erkennt der Käufer, dass Sie vorsätzlich versteckte Mängel verschwiegen haben, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch im Falle eines bereits abbezahlten Fahrzeugs ist es das Recht des Käufers, den Betrag zurückzuverlangen. Das ist dem Käufer aber nur dann möglich, wenn eine zuvor gesetzte Frist für eine Nacherfüllung von Ihnen nicht eingehalten wurde. Darüber hinaus kann der Käufer nur dann von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Schaden nicht unerheblich ist. Was unter den Deckmantel „nicht unerheblicher Schaden“ fällt, ist jedoch individuell unterschiedlich.

Wichtig! Im Falle einer Nacherfüllung, einer Minderung oder eines Rücktritts ist es nicht von Belang, ob Sie Schuld am Schaden tragen oder ob dieser bereits bei einem weiteren Vorbesitzer bestand. Nur im Falle des Schadenersatzes können Sie geltend machen, nicht die Schuld am Schaden zu tragen.

Wie können Sie sich als Verkäufer vor nachträglichen Ansprüchen schützen?

Grundsätzlich gilt:

  • Seien Sie ehrlich. Legen Sie Ihre Karten offen auf den Tisch. Verschweigen Sie keine Mängel und nennen Sie sie während des Besichtigungstermins.
  • Gehen Sie als Verkäufer niemals davon aus, dass Ihr potentieller Ankäufer jeden Mangel selbstständig erkennt.
  • Halten Sie im Kaufvertrag fest, welche Mängel Ihr Wagen besitzt. Sprechen Sie mit Ihrem Käufer ab, wo und wie diese verzeichnet sind.
  • Formulieren Sie den Kaufvertrag so eindeutig wie möglich.
  • Formulieren Sie die Klausel „gekauft wie gesehen“ so eindeutig wie möglich (andere Formulierungen wie „gekauft wie gesehen und Probe gefahren“ oder „gekauft wie besichtigt“ sind ebenso akzeptiert) und lassen Sie sich versichern, dass Ihr Käufer damit einverstanden ist. Somit realisieren Sie eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich.

Als Grundregel lässt sich also festhalten: Geben Sie alle Mängel preis und versichern Sie sich, dass Ihr Käufer sich diesen bewusst ist. Halten Sie die Mängel schriftlich in einem Kaufvertrag fest, um Ihre Aussagen zu untermauern. Formulieren Sie diesen konkret und eindeutig.

Beachten Sie all diese Hinweise, haben Sie sich ausreichend abgesichert und können Ihren Gebrauchtwagen guten Gewissens an einen Interessenten verkaufen!

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