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Kfz-Steuer-Rechner 2015 | Kfz-Steuer berechnen | Kfz-Steuer ermitteln | Kfz-Steuer-Tabelle

Kfz-Steuer – Wie viel jährliche Kfz-Steuer muss ich zahlen?

Bild: Taschenrechner - Autoverkaufen.net

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Sie möchten Ihre Kfz-Steuerabgaben für das Jahr 2015 selbst berechnen? Mithilfe unseres Steuer-Rechners, wollen wir Ihnen dabei helfen. Zusätzlich zeigen wir von autoverkaufen.net, Ihnen alle Neuerungen, die im Zuge der Änderung im Kfz-Steuergesetz im Jahr 2009 stattgefunden haben.

Nach §1 des Kraftfahrzeugsteuer-Gesetzes (§1 KraftStG) sind alle Kraftfahrzeughalter in Deutschland zur Zahlung der Kfz-Steuer verpflichtet. Seit 2009 ist die Kfz-Steuer in der Bundesrepublik neu geregelt. Das brachte einige Änderungen mit sich. Damit Sie die Höhe Ihrer Kfz-Steuer für das Jahr 2015 trotzdem selbst berechnen können, möchten wir Ihnen alle Änderungen kurz und einfach darstellen.

Inhaltsverzeichnis

Motorhaube

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Kfz-Steuer selbst berechnen

Die Höhe der Kfz-Steuer ist abhängig von der Art des Motors, also ob Ihr Auto einen Otto- oder Dieselmotor hat, sowie vom Hubraum und der Schadstoffklasse Ihres Wagens.

art

Die Schadstoffklasse, können Sie mit dem sogenannten Schadstoffschlüssel ermitteln. Diesen finden Sie, im Fahrzeugschein oder -Brief unter „Fahrzeug und Aufbauart“. Die letzten zwei Ziffern des sechs stelligen Eintrags, geben die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs an.

Um den genauen Betrag, Ihrer jährlichen Kfz-Steuer zu ermitteln, empfehlen wir von autoverkaufen.net Ihnen, den Kfz-Steuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen zu nutzen. Sie müssen nur das Datum der Erstzulassung, den Antrieb sowie Hubraum und den CO2-Wert Ihres Wagens angeben und schon wird Ihnen die korrekte Jahressteuer angezeigt. Den Link zum Rechner finden Sie hier.

Kfz-Steuer Berechnung | Änderungen nach dem 01.07.2009

Elektroautos

Für Elektroautos besteht seit 2009 eine Sonderregelung. Die ersten fünf Jahre nach der Erstzulassung sind steuerfrei. Nach diesem Zeitraum, wird der Kfz-Steuerbeitrag nach dem zulässigen Gesamtgewicht ermittelt und um die Hälfte erlassen.

Hybridantrieb

Autos mit Hybridantrieb, bivalentem Antrieb (LPG/Erdgas & Benzin) oder die mit alternativen Kraftstoffen laufen, stehen unter keiner Sonderregelung. Der Steuerbeitrag für diese Kraftfahrzeuge, wird genau so berechnet, wie der für Fahrzeuge mit Otto-Motor.

Drehkolben-&Wankelmotor

Fahrzeuge, die mit einem Drehkolben-oder Wankelmotor laufen, werden ebenfalls versteuert wie Fahrzeuge mit Otto-Motoren: Nach Hubraum und Schadstoffklasse.

Motorisierte Zweiräder

Für Motorisierte Zweiräder, gilt seit 1955 dasselbe Steuerrecht. Man zahlt 1,84€ jährlich, je angefangene 25cm 3 Hubraum. Leichtkrafträder, mit einer geringeren Leistung als 11kW, mit Verbrennungsmotoren und einem Hubraum zwischen 50 und 125 cm3 sowie Kleinkrafträder, die auf eine Höchstgeschwindigkeit von nur 45km/h kommen, zulassungsfrei und daher auch nicht steuerpflichtig. Diese Regelung entspricht §3(2) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Quads/Trikes

Quads und Trikes sollten nach der Regelung von 2009 eigentlich nach Ihren CO2-Emissionen versteuert werden. Da aber die Angaben zu den CO2-Werten dieser Fahrzeuge fehlen, wird Ihre Versteuerung weiter analog zu denen der PKWs durchgeführt.

Wohnmobile

Wohnmobile werden nach Ihrem Gewicht und der Schadstoffklasse versteuert. Für weitere Fragen in Sachen Fahrzeug-Finanzen, stehen Ihnen unsere professionellen Autohändler gerne zur Verfügung. In diesem Bereich sind sie Experten.

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